Hypnosetherapie
Die therapeutische Hypnose ermöglicht Ihnen, direkt mit ihrem Unterbewussten in Kontakt zu treten und zu kommunizieren. In der von mir eingeleiteten, assoziativen Trancearbeit gehen Sie beispielsweise den Ursachen Ihrer gegenwärtigen Krisensituation auf den Grund oder lernen, Ihre Emotionen auf einer anderen Ebene wahrzunehmen.
Noch immer existieren zahlreiche Vorurteile zum Thema Hypnose. Dabei gehören die meisten dieser Vorurteile in das „Reich der Märchen und Fabeln“.
Für die therapeutische Hypnosearbeit gilt grundsätzlich:
Niemand ist in Hypnose dem Behandler hilflos ausgeliefert, verliert die Kontrolle oder sogar das Bewusstsein.
Niemand tut in Hypnose Dinge, die er im Wachzustand ablehnen würde.
Hypnose ist immer freiwillig und kann nicht erzwungen werden.
Angewandte medizinische Hypnose darf nicht mit Show-Hypnose verwechselt werden. Beides hat nichts das geringste miteinander zu tun.

Die therapeutische Hypnose eignet sich für:
- Angst- und Panikstörungen
- Phobien
- Belastungs- und Anpassungsstörungen
- psychosomatische Erkrankungen
- Schlafstörungen
- Burnoutsymptomatik und stressbedingte Störungsbilder
- akute oder chronische Schmerzstörungen
Die therapeutische Hypnose unterstützt auch:
- Vergangenheitsbewältigung
- Selbstwertstärkung
- Auflösung innerer Blockaden
Konditionen
Folgende Honorare gelten für die jeweiligen Sitzungen*
Erstgespräch
45 bis 60 Minuten - 40 Euro
Sitzungen
60 Minuten - 110 Euro
90 Minuten - 140 Euro
120 Minuten - 170 Euro
Hypnosystemische Therapie ... oder das Beste aus beiden Welten
Kombination aus Gesprächs- und Hypnotherapie:
60 Minuten - 100 Euro
90 Minuten - 130 Euro
120 Minuten - 160 Euro
* Die angegebenen Kosten gelten für Selbstzahler und werden privat abgerechnet. Mangels Zulassung zur Gesetzlichen Krankenversicherung scheidet eine Erstattung der Behandlungskosten einer Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) durch die Gesetzliche Krankenkasse im Regelfall aus. Über etwaige Ausnahmen, wie beispielsweise freiwillige Satzungsleistungen oder Systemversagen informieren Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse vor Behandlungsbeginn. Die Kosten für eine heilkundliche Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) können von Privaten Krankenkassen oder durch eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Dies ist allerdings vor der Behandlung mit der jeweiligen Versicherung zu klären. In diesem Fall gelten in der Regel die Abrechnungssätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Individuell abweichende Regelungen sind selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.
