Kontrolle
Niemand ist in Hypnose dem Hypnotiseur hilflos ausgeliefert, verliert die Kontrolle oder gar das Bewusstsein.
Die therapeutische Hypnose ermöglicht Ihnen, direkt mit Ihrem Unterbewusstsein in Kontakt zu treten und zu kommunizieren. In der von mir angeleiteten Trancearbeit gehen Sie beispielsweise den Ursachen Ihrer gegenwärtigen Krisensituation auf den Grund oder lernen, Ihre Emotionen aus einer anderen Perspektive wahrzunehmen.
Sie bekommen so die Möglichkeit, einen neuen, positiven Blickwinkel zu erlangen und daraus individuelle Lösungswege zu entwickeln, die Ihnen und Ihren persönlichen Zielen genau entsprechen.
Es bestehen jedoch noch immer zahlreiche Vorurteile über Hypnose. Dabei gehören die meisten dieser Vorurteile in das „Reich der Märchen und Fabeln“. Grundsätzlich gilt immer:
Niemand ist in Hypnose dem Hypnotiseur hilflos ausgeliefert, verliert die Kontrolle oder gar das Bewusstsein.
Niemand tut in Hypnose Dinge, die er im Wachzustand ablehnen würde.
Hypnose ist immer freiwillig und kann nicht erzwungen werden.
Angewandte medizinische Hypnose darf keinesfalls mit Bühnen- oder Show-Hypnose verwechselt werden. Beides hat nicht das Geringste miteinander zu tun.
Folgende Honorare gelten für die jeweiligen Sitzungen*:
Vorgespräch | 45 bis 60 Minuten | 30 Euro |
Erstanamnese | 90 Minuten | 120 Euro |
Einzelsitzung | 60 Minuten 90 Minuten 120 Minuten | 90 Euro 120 Euro 150 Euro |
*Die oben angegebenen Kosten gelten für Selbstzahler und werden privat abgerechnet.
Mangels Zulassung zur Gesetzlichen Krankenversicherung scheidet eine Erstattung der Behandlungskosten einer Psychotherapie nach HeilpraktikerGesetz (HeilprG) durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall aus. Über etwaige Ausnahmen, wie beispielsweise freiwillige Satzungsleistungen oder Systemversagen informieren Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse vor Behandlungsbeginn.
Die Kosten für eine heilkundliche Psychotherapie können allerdings von Privaten Krankenkassen, Beihilfeträgern oder durch eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Dies ist allerdings vor der Behandlung mit der jeweiligen Versicherung zu klären. In diesem Fall gelten in der Regel die Abrechnungssätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Individuell abweichende Regelungen sind selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.